Köln – Grabscher Alaaf oder „Gehts noch, Frau Richterin?“

Köln – Etwa 50 Aktivistinnen und Aktivisten der Initiative „Kölner Initiative gegen sexualisierte Gewalt im öffentlichen Raum“ protestierten heute vor dem Amtsgericht Köln, um ihren Unmut auf ein Fehlurteil deutlich zu machen. Ein Fehlurteil das im eigentlichen Sinn das Zeug zu einem Justizskandal hat. Was war geschehen?

Am 7. Februar 2020 fand ein Strafverfahren vor dem Kölner Amtsgericht ein nicht hinzunehmendes Ende. Eine Kölnerin erstattete gegen einen Mann eine Strafanzeige, weil dieser ihr auf einer U-Bahn-Rolltreppe unter den Rock gefasst hatte. Der Fall landete vor dem Kölner Amtsgericht, genauer gesagt, auf den Schreibtisch einer Richterin des Amtsgerichtes. Der Beklagte bestritt die Tat, woraufhin die Richterin den merkwürdigen Vorschlag machte, das Verfahren einzustellen. Und zwar ohne Auflagen.

Wie der Kölner Stadt-Anzeiger am 7. Februar berichtete, lautete die Begründung der Richterin, dass es schließlich der 11.11. gewesen sei und, -so die Tat stattgefunden haben sollte-, diese doch sehr geringfügig sei. Aus „Prozessökonomischen Gründen“ wurde das Verfahren eingestellt. Selbst die Bedenken der Staatsanwältin, sie verwies auf die Silvesternacht 2015, wurden ignoriert. Auch ihr Einwand, dass ein „solches Verfahren grundsätzlich nicht einfach eingestellt gehört“, fand bei der Richterin offenbar kein Gehör.

Die Einstellung des Verfahrens wäre schon vor #metoo sehr fragwürdig gewesen. In Zeiten von #metoo jedoch ist die Verfahrenseinstellung nicht nur fragwürdig, sondern fatal. Das Gericht, -oder besser die Richterin-, sendet hier das Signal, dass Frauen in Karnevalszeiten „Freiwild“ sind und „Grabschen“ ein Kavaliersdelikt sei. Geradezu ein Freibrief für Männer, die sich nicht beherrschen und ihre Finger bei sich halten können.

MeToo ist längst ein Politikum geworden. Und das ist auch gut so. Wenn nun aber ein Gericht mit diesem Urteil den Schutz von Frauen reduziert, Übergriffigkeit und sexualisierte Gewalt bagatellisiert, dann ist dies nicht nur ein Bärendienst an der „MeToo-Bewegung“, sondern auch eine Ohrfeige an den Frauen, die sich über Jahrzehnte ihre Rechte und den Schutz haben erkämpfen müssen. Kurzum. Die Einstellung des Verfahrens ist eine Schande. (BB)

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