Bundeswahlleiter gestolpert: Missglücktes „kaltes“ Parteiverbot

Zur Bundestagswahl 2021 entschied der Bundeswahlleiter kürzlich: Die DKP darf nicht zur Bundestagswahl antreten. Begründung: wiederholt verspätet eingereichte Rechenschaftsberichte. Also ein rein formeller Grund. Dazu zählen Umfang und Festigkeit der Organisation, Hervortreten in der Öffentlichkeit und bisherige Teilnahme an Wahlen. Irgendwie nach dem Motto: Wir haben zwar eine Demokratie – näheres bestimmt aber der Hausmeister.

Nach einem Interview der Jungen Welt vom 13. Juli mit dem Parteivorsitzenden Patrik Köbele kam das Verbot überraschend: „Seit April 2020, als wir unsere Teilnahme an der diesjährigen Bundestagswahl angezeigt haben, stehen wir in Kontakt mit dem Bundeswahlleiter. Man teilte uns mit, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind. Später bekamen wir den Hinweis auf den Paragraphen über die Rechenschaftsberichte. Als wir diesbezüglich beim Bundeswahlleiter nachfragten, verwies der uns an den Bundestagspräsidenten, bei dem man offiziell die Berichte abgeben muss. Dort gab man uns keine Antwort – man hat uns letztlich hingehalten. Das zeigt aus unserer Sicht, dass es sich hierbei um einen politisch motivierten Vorgang handelt.“ Für die DKP hätte der Ausschluss von der Wahl das finanzielle Desaster bedeutet.

Jetzt wurde sie vom Bundesverfassungsgericht unterstützt:  Die Gesamtwürdigung der DKP lasse darauf schließen, dass diese in der Lage ist, ernsthaft an der politischen Willensbildung des Volkes für den Bereich des Bundes oder eines Landes mitzuwirken. Die formelle Begründung, Rechenschaftsberichte nicht rechtzeitig eingereicht zu haben, begründe nicht ihren Ausschluss. Es wäre seit 1968 auch das erste Mal gewesen. Nach dem Verbot der KPD 1933 durch den Faschismus und dem Verbot durch die Adenauer-Justiz im Jahr 1956. Heute wurde der Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht in Berlin gefeiert. (28.07.2021, Hans-Dieter Hey, Fotos: Rudi Denner)

Näheres zum KPD-Verbot hier!

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