Hausbesetzungen in Manheim – Räumung


Variablen setzten Beginn

Manheim-alt, ein fast leerstehendes Geisterdorf, soll für den Braunkohleabbau geopfert werden und ist bereits zu 22% zerstört. Im Fachjargon heißt es nicht zerstört oder abgerissen. Das Dorf wird zurückgebaut und die Fläche wird bergbaulich in Anspruch genommen. Eine friedliche Beschreibung eines kulturzerstörenden Handelns. Die letzten Häuser, die hier erbaut wurden, stammen aus den 90er Jahren. Das gelb angestrichene Forsthaus ist mehrere 100 Jahre alt. Einst reichte der Hambacher Forst bis an das Dorf heran und das Forsthaus befand sich im Wald. Mit Beginn der Nazizeit wurde dieser Teil bereits gerodet und an seiner Stelle entstanden Felder.

Von außen Betrachtet ist die Zerstörung des Dorfes eine Verschwendung von vorhandenen Ressourcen und die Idee, dem Dorf durch Hausbesetzungen neues Leben einzuhauchen, kreiste bereits länger in den Köpfen. Die vor ca. zwei Wochen abgeschlossene Räumungsaktion der Baumhäuser gab den Ausschlag diese Idee in die Tat umzusetzen. Die folgende Reaktion der Manheimer verdeutlicht, wie die Bevölkerung inzwischen gespalten ist. Auf einer öffentlichen Bürgerbeiratssitzung der Manheimer wurde die Empfehlung an RWE, die Gemeinde und das Land ausgesprochen, den alten Ort, die Heimat, schneller zu zerstören als ursprünglich geplant. Als nicht beschlussfähiger Nebeneffekt kam heraus, dass, soweit die Polizei nicht handeln würde, eine „Bürgerwehr“ die Hausbesetzer vertreiben würde. Die Manheimer Bürger mit einer kritischen Einstellung getrauen sich nicht das Wort zu erheben, sondern gehen eher in den Untergrund. Sie unterstützten die Hausbesetzer mit Lebensmitteln, Kleidung und Informationen zu den Häusern.

Die Räumung der Häuser erfolgte auf der Grundlage des Polizeigesetz NRW. Das Amtsgericht Köln hatte zuvor einen Räumungstitel für RWE verweigert, da die Namen der Hausbesetzer nicht bekannt waren. Allerdings musste die Räumung abgebrochen werden. Die Besitzverhältnisse für einige Häuser ist noch nicht geklärt und die alten Eigentümer erhoben einspruch.

Manheim-alt, ein fast leerstehendes Geisterdorf, soll für den Braunkohleabbau geopfert werden und ist bereits zu 22% zerstört. Im Fachjargon heißt es nicht zerstört oder abgerissen. Das Dorf wird zurückgebaut und die Fläche wird bergbaulich in Anspruch genommen. Eine friedliche Beschreibung eines kulturzerstörenden Handelns. Die letzten Häuser, die hier erbaut wurden, stammen aus den 90er Jahren. Das gelb angestrichene Forsthaus ist mehrere 100 Jahre alt. Einst reichte der Hambacher Forst bis an das Dorf heran und das Forsthaus befand sich im Wald. Mit Beginn der Nazizeit wurde dieser Teil bereits gerodet und an seiner Stelle entstanden Felder.

Von außen Betrachtet ist die Zerstörung des Dorfes eine Verschwendung von vorhandenen Ressourcen und die Idee, dem Dorf durch Hausbesetzungen neues Leben einzuhauchen, kreiste bereits länger in den Köpfen. Die vor ca. zwei Wochen abgeschlossene Räumungsaktion der Baumhäuser gab den Ausschlag diese Idee in die Tat umzusetzen. Die folgende Reaktion der Manheimer verdeutlicht, wie die Bevölkerung inzwischen gespalten ist. Auf einer öffentlichen Bürgerbeiratssitzung der Manheimer wurde die Empfehlung an RWE, die Gemeinde und das Land ausgesprochen, den alten Ort, die Heimat, schneller zu zerstören als ursprünglich geplant. Als nicht beschlussfähiger Nebeneffekt kam heraus, dass, soweit die Polizei nicht handeln würde, eine „Bürgerwehr“ die Hausbesetzer vertreiben würde. Die Manheimer Bürger mit einer kritischen Einstellung getrauen sich nicht das Wort zu erheben, sondern gehen eher in den Untergrund. Sie unterstützten die Hausbesetzer mit Lebensmitteln, Kleidung und Informationen zu den Häusern.

Die Räumung der Häuser erfolgte auf der Grundlage des Polizeigesetz NRW. Das Amtsgericht Köln hatte zuvor einen Räumungstitel für RWE verweigert, da die Namen der Hausbesetzer nicht bekannt waren. Allerdings musste die Räumung abgebrochen werden. Die Besitzverhältnisse für einige Häuser ist noch nicht geklärt und die alten Eigentümer erhoben einspruch.

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