Variablen setzten Beginn
Die anwesenden Politiker der Gesprächsrunde waren sich einig:
Ja, es war Unrecht was den Betroffenen mit den Berufsverboten angetan wurde: diskriminierende Verhöre, Einschüchterungen auf der Basis von „Erkenntnis“-Sammlungen der Verfassungsschutzämter, gebrochene Berufsbiografien mit der nachfolgenden Wirkung mäßiger Rentenansprüche, pauschale Verdächtigungen wegen der Mitgliedschaft z.B. in der DKP;
und ja, es muß möglich und berechtigt sein dürfen, politische Ansichten öffentlich zu vertreten und dafür auch zu demonstrieren ohne dafür persönliche Nachteile fürchten zu müssen. Und ja, diese Geschichte der Bundesrepublik muß endlich politisch aufgearbeitet werden.
Allerdings: die Frage der Entschädigung ist schwierig. Jeder Einzelfall ist anders. Eine generelle Regelung ist politisch nur sehr schwer und langwierig durchsetzbar.
Die Frage, wie die problematischen Aktivitäten des Verfassungsschutzes politisch einzugrenzen seien, blieb unbeantwortet.
Herta Däubler- Gmelin zeigte die komplizierten juristischen Instanzenwege auf, die eine Regelung zugunsten der Betroffenen erschweren.
Die damals politisch Verantwortlichen in der SPD haben nicht voraussehen können, welche gesellschaftlichen Auswirkungen die Bestimmungen haben, nach ihrem Ausscheiden aus der verantwortlichen Politik beschrieben sie diesen Beschluß als Fehler. Die Ausführungen waren Ländersache und die Bundesländer gingen unterschiedlich repressiv mit den Bestimmungen um.
Noch heute ist es so, daß Bewerber für den öffentlichen Dienst in Bayern in einem Fragebogen ankreuzen müssen, ob sie einer der im Fragebogen als verfassungsfeindlich aufgeführten Organisationen oder Parteien angehören. Auch z.B. die VVN/BdA ist in diesem Fragebogen aufgeführt.
Interessante weiterführende Literatur:
Heinz-Jung-Stiftung (Hrsg.)
Wer ist denn hier der Verfassungsfeind!
Radikalenerlass, Berufsverbote und was von ihnen geblieben ist
Papyrossa-Verlag Köln 2019
ISBN 978-3-89438-720-4
230 Seiten, 18 Euro
Siehe auch hier