Kerpen: Erster Prozesstag im Prozess gegen UPIII aus dem Hambacher Forst


Variablen setzten Beginn

Erläuterung: Die Angeklagte wurde am 19.3.2018 während einer Barrikadenräumung im Hambacher Forst festgenommen. Aus einer Gruppe heraus sollen Feuerwerkskörper auf die Polizei geworfen worden sein. Die Anklage lautet auf „Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall“ sowie „versuchte schwere Körperverletzung“). Da die Angeklagte die Angabe ihrer Personalien verweigert, wird sie von der Justitz als „Unbekannte Person“ geführt. Die Nummerierung richtet sich nach der Reihenfolge der Festnahmen, wobei im bei Festnahmen im Januar arabische, im März römische Zahlen vergeben wurden. In Folge heißt es einfach UPIII.

 

Vieles war man gewohnt aus anderen Prozessen aus dem Umfeld der Hambacher-Forstbesetzung. Starkes Polizeiaufgebot, Eingangskontrollen, diesmal sogar Hamburger Gitter vor dem Kerpener Amtsgericht am 24. Juli, Saal 108.

Richter Peter Königsfeld zeigte sich sowohl von einer strengen als auch von einer väterlichen Seite.

Zu Beginn gab es einen Platzverweis für zwei ZuhörerInnen, die sich beim Eintritt von Richter Königsfeld nicht erheben wollten. Es folgte eine eindringliche Ansprache an UPIII, doch endlich die Personalien anzugeben. Sie habe viel Aufmerksamkeit gehabt. Sie habe alles erreicht, was sie wollte. Das sei eine goldene Brücke in die Freiheit. Sonst drohe eine längere Gefängnisstrafe, die nicht mal zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da die Einhaltung der Auflagen nicht kontrolliert werden könne.

Im Prozess selbst ging es mit einigen Zeugenvernehmungen immer wieder um das gleiche Thema: Wer hat wann welche Böller geschmissen, wer hat das gesehen und dokumentiert (und warum nicht), wie weit standen die AktivistInnen in welcher Anzahl wie weit auseinander, wie weit von der Polizei entfernt gingen welche Böller nieder. Wurde einwandfrei die Angeklagte als Mitwerferin identifiziert, wo sie doch vermummt gewesen sein soll? Reicht da die Tatsache, dass sie ein bestimmtes Kleidungsstück getragen haben soll, genau wie angeblich eine der Personen , die geworfen haben soll?

Irgendwann wird Richter Königsfeld sich hinsetzen und beurteilen, ob da tatsächlich Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall vorliegt. Er wird dies (unter anderem) tun anhand von Personenzählungen und Abstandsmessungen auf Polizeivideos. Er wird entscheiden, ob ein junger Mensch, der bereits jetzt über 4 Monate im Gefängnis sitzt, für weitere Monate oder Jahre im Gefängnis bleibt. Vielleicht für ein paar Böllerwürfe, die niemanden auch nur im entferntesten getroffen oder gar verletzt haben (wenn sie denn passiert sind, was nicht dokumentiert wurde). Vielleicht für die reine Tatsache, dass die Personalien immer noch verweigert werden. Das liegt alleine in seiner Verantwortung. Vielleicht ist es an der Zeit, auch ihm eine goldene Brücke zu bauen, UPIII endlich freizulassen.

Der Prozess wird fortgesetzt am Dienstag, 31.7. wieder 8:30 Uhr, mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen. Zwei Zeugen, die aus Urlaubsgründen heute nicht erscheinen konnten, stehen erst Mitte August wieder zur Verfügung. Ob die Angeklagte so lange in Haft bleiben muss oder ob auf diese Aussagen verzichtet werden kann, wird noch geklärt, ebenso, wann das Urteil gesprochen wird. (GF)

Erläuterung: Die Angeklagte wurde am 19.3.2018 während einer Barrikadenräumung im Hambacher Forst festgenommen. Aus einer Gruppe heraus sollen Feuerwerkskörper auf die Polizei geworfen worden sein. Die Anklage lautet auf "Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall" sowie "versuchte schwere Körperverletzung"). Da die Angeklagte die Angabe ihrer Personalien verweigert, wird sie von der Justitz als "Unbekannte Person" geführt. Die Nummerierung richtet sich nach der Reihenfolge der Festnahmen, wobei im bei Festnahmen im Januar arabische, im März römische Zahlen vergeben wurden. In Folge heißt es einfach UPIII.

 

Vieles war man gewohnt aus anderen Prozessen aus dem Umfeld der Hambacher-Forstbesetzung. Starkes Polizeiaufgebot, Eingangskontrollen, diesmal sogar Hamburger Gitter vor dem Kerpener Amtsgericht am 24. Juli, Saal 108.

Richter Peter Königsfeld zeigte sich sowohl von einer strengen als auch von einer väterlichen Seite.

Zu Beginn gab es einen Platzverweis für zwei ZuhörerInnen, die sich beim Eintritt von Richter Königsfeld nicht erheben wollten. Es folgte eine eindringliche Ansprache an UPIII, doch endlich die Personalien anzugeben. Sie habe viel Aufmerksamkeit gehabt. Sie habe alles erreicht, was sie wollte. Das sei eine goldene Brücke in die Freiheit. Sonst drohe eine längere Gefängnisstrafe, die nicht mal zur Bewährung ausgesetzt werden könne, da die Einhaltung der Auflagen nicht kontrolliert werden könne.

Im Prozess selbst ging es mit einigen Zeugenvernehmungen immer wieder um das gleiche Thema: Wer hat wann welche Böller geschmissen, wer hat das gesehen und dokumentiert (und warum nicht), wie weit standen die AktivistInnen in welcher Anzahl wie weit auseinander, wie weit von der Polizei entfernt gingen welche Böller nieder. Wurde einwandfrei die Angeklagte als Mitwerferin identifiziert, wo sie doch vermummt gewesen sein soll? Reicht da die Tatsache, dass sie ein bestimmtes Kleidungsstück getragen haben soll, genau wie angeblich eine der Personen , die geworfen haben soll?

Irgendwann wird Richter Königsfeld sich hinsetzen und beurteilen, ob da tatsächlich Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall vorliegt. Er wird dies (unter anderem) tun anhand von Personenzählungen und Abstandsmessungen auf Polizeivideos. Er wird entscheiden, ob ein junger Mensch, der bereits jetzt über 4 Monate im Gefängnis sitzt, für weitere Monate oder Jahre im Gefängnis bleibt. Vielleicht für ein paar Böllerwürfe, die niemanden auch nur im entferntesten getroffen oder gar verletzt haben (wenn sie denn passiert sind, was nicht dokumentiert wurde). Vielleicht für die reine Tatsache, dass die Personalien immer noch verweigert werden. Das liegt alleine in seiner Verantwortung. Vielleicht ist es an der Zeit, auch ihm eine goldene Brücke zu bauen, UPIII endlich freizulassen.

Der Prozess wird fortgesetzt am Dienstag, 31.7. wieder 8:30 Uhr, mit der Vernehmung eines weiteren Zeugen. Zwei Zeugen, die aus Urlaubsgründen heute nicht erscheinen konnten, stehen erst Mitte August wieder zur Verfügung. Ob die Angeklagte so lange in Haft bleiben muss oder ob auf diese Aussagen verzichtet werden kann, wird noch geklärt, ebenso, wann das Urteil gesprochen wird. (GF)

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