Pflegekammer Schleswig-Holstein

Pflegebeschäftigte protestierten in Kiel gegen die geplante Pflegekammer

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di Nord) lehnt die von der Landesregierung in Schleswig-Holstein geplante Einführung einer sog. Pflegekammer für die circa 38.000 Pflegebeschäftigten im Land ab und rief deshalb am Mittwoch den 21.1.2015 zu einer Protestkundgebung vor dem Kieler Landeshaus auf.

ver.di Nord kritisiert das politische Vorhaben und bündelt den Protest der Beschäftigten. Zahlreiche Betriebs- und Personalräte und Mitarbeitervertretungen aus Krankenhäusern, Kliniken und Pflegeeinrichtungen unterstützen aktiv diesen Protest. „Wir sind uns alle einig, dass für die Pflege mehr getan werden muss. Die Pflegenden benötigen dringend eine gesetzliche Personalbemessung, faire Arbeitsbedingungen und höhere Vergütungen. Genau diese Themen kann eine Pflegekammer nicht bewegen oder bewirken“, so Steffen Kühhirt, Fachbereichsleiter für die Pflegeberufe im ver.di Landesbezirk Nord. Die geplante Kammer greift den Beschäftigten in die Tasche, da es sich um eine Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft handelt. Sie dreht die von den demokratischen Parteien und Gewerkschaften gepflegten Grundwerte wie Demokratie, Teilhabe und Solidarität ins Gegenteil um, denn die Pflegekammer ist eine große Mogelpackung und ein politischer Offenbarungseid. „Was bleiben wird, ist ein nachhaltiges Lohnminus für die Beschäftigten ohne Gegenleistung und ohne demokratische Kontrolle. Wir befürchten, die Beschäftigten bezahlen ein Versorgungswerk für politische Funktionäre“ so Kühhirt weiter.

Die Hauptkritikpunkte der Gewerkschaft sind:

   Die geplante Pflegekammer hat einen Zwangscharakter. Während andere Kammern, wie Ärzte- oder Architektenkammern, Berufsbilder mit starkem selbständigen Anteil gestalten, ist die Pflege zum großen Teil abhängig beschäftigt.

   Die Pflegebeschäftigten können nicht aus der Kammer austreten. Die Mitgliedschaft ist verbunden mit einem Pflichtbeitrag. Die Pflegekammer wird einseitig von den Beschäftigten finanziert. Zwang ist das Gegenteil von Mitbestimmung, Teilhabe und Wertschätzung.

   Der Pflichtbeitrag ist verpflichtend. Bei Nichtleistung erfolgt eine Pfändung oder die berufliche Aberkennung. Das kommt einem Berufsverbot gleich. Die Pflegekammer will dazu ein eigenes Schiedsgericht einrichten. Für die Beschäftigten bedeutet die Kammer ein Minus von circa 120-150 Euro netto im Jahr

   Die Pflegekammer kann die dringenden politischen Themen in der Pflegbranche nicht bewegen oder lösen. Sie besitzt bei den wichtigen Themen wie Personal, Arbeitsbedingungen, Ausbildungsqualität und Tarifangelegenheiten keine Gestaltungsmöglichkeiten.

   Die Pflegekammer wird die Gerichtsbarkeit für die Pflegebeschäftigten verschlechtern.

   Die Pflegekammer soll die Daten der Beschäftigten mehrjährig speichern dürfen – ohne eine demokratische Kontrolle.

   Die Pflegebeschäftigten sind nicht ausreichend beteiligt oder gefragt worden. Die Umfrage der Landesregierung (circa 1000 befragte Teilnehmer von 38.000 Pflegebeschäftigten) ist nicht repräsentativ und war auch nur denkbar knapp mit einem positiven Votum versehen.

Die Gewerkschaft ver.di fordert die Landesregierung zur Umkehr auf und fordert ein gemeinsames Suchen nach alternativen Lösungen ohne Zwangscharakter. ver.di Nord und der DGB Nord haben dazu bereits alternative Modelle vorgeschlagen.

Hinweis für die Redaktionen: Sie erreichen Steffen Kühhirt für Rückfragen unter: 0170-5749719

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