Variablen setzten Beginn
In Geiste deutscher Willkommenskultur flatterte einer völlig verängstigten Flüchtlingsfamilie in Köln – kurz vor Weihnachten – eine Rechnung für sogenannte „ Benutzungsgebühren“ ins Haus. Wobei „Haus“ nicht wörtlich zu nehmen ist. Bei dem sogenannten „Übergangswohnheim“ , in das die Familie von der Stadt eingewiesen wurde, handelt es sich um baucontainerähnliche Behausungen von ca. 12 qm mit dem unvorstellbaren Luxus von Wasser- und Elektroanschluss.
Zwangseinweisung gegen Luxusmiete
Als „Benutzungsgebühren“ berechnet die Stadt pro Erwachsenen und Monat 3.403,34 Euro für ca. 36 qm – inclusive Wasser-und Stromverbrauch. Für zwei Erwachsene mithin 6.806,68 Euro. Auf Nachfrage, ob dieser horrende „Mietzins“ für eine sechsköpfige Flüchtlingsfamilie ernst gemeint sei, antwortete die zuständige Sachbearbeiterin des Amtes für Wohnungswesen: „Natürlich ist das ernst gemeint.“
Mit Schreiben vom 3. Dezember 2018 erließ die Stadtkasse Köln für angeblich rückständige „Benutzungsgebühren“ eine „Mahnung“ in Höhe von 9.764,36 Euro. Der gesamten Familie steht nach offiziellem Bescheid des Jobcenters monatlich 1.916 Euro zum Lebensunterhalt für den Sechspersonenhaushalt zu. Das weit über Dreifache des gesamten monatlichen Familieneinkommens verlangt also die Stadt Köln regulär für die spartanische Unterbringung; Wlan und Fernsehen sind übrigens nicht erlaubt. Im Augenblick wird der Standard dieser „ Luxusbleibe“ seit Tagen durch anhaltenden Stromausfall in der Küche noch deutlich unterstrichen.
Privatisierung öffentlicher Aufgaben: Schuldenberg für Besitzlose
Nach unseren Informationen ist dies nicht der einzige einschlägige Fall, da die Stadt Köln in ihrer Satzung über die Errichtung von Übergangswohnheimen – wie andere Kommunen in NRW auch – die Kosten auf die Untergebrachten als Privatschuld abwälzt. In Hürth beispielsweise beträgt der vielleicht vertretbare Mietanteil 114,08 Euro je Person, den bei eigenem Verdienst die Mieter selbst oder das Jobcenter tragen.
„Unterbringung“ als Symptom des Kölner Wohnungsdesasters
Die als „angemessen“ bezeichnete Unterbringung in Wohncontainern nach Art eines Hähnchenmaststalles verweist auf einen ganz anderen, eigentlichen Skandal: Die seit Jahren völlig verfehlte Wohnungspolitik. Hinzu kommen Hunderte leerstehender Wohnungen in Köln. Allein in der Friedrich-Engels-Straße in Sülz stehen seit gefühlten 20 Jahren über 100 Wohnungen leer. Eine Anfrage der Partei Die.Linke vom 24. September 2018 an die Stadtverwaltung, ob dieser Wohnraum für Wohnungslose oder Migranten hergerichtet werden könne, blieb bisher unbeantwortet.
Eine Satzung zum Erinnern
Nach der Satzung der Stadt Köln zum „Schutz und Erhalt von Wohnraum“ vom 17. Juni 2014 hätte die Verwaltung aber längst tätig werden müssen. Dort ist als Zweckentfremdung festgelegt, dass Zwangsmaßnahmen bereits nach drei Monaten Leerstand erfolgen können. Warum erinnert sich die Verwaltung nicht – bevor sie Mondrechnungen an Flüchtlinge schreibt – an diese Satzung?
Fragwürdige Milliardenprojekte statt menschengerechter Wohnungspolitik
Offensichtlich interessiert die Wohnungsnot auch die gewählte schwarz-grüne Stadtpolitik nicht sonderlich. Denn erst am 18. Dezember hatte die sich mit 47 zu 41 Stimmen für den neuen und völlig überteuerten U-Bahntunnel entschieden.
„Kölner Grundgesetz“
Wie geht es also weiter mit den Flüchtlingsfamilien, die in Köln offenbar alle Not haben? Anlässlich der Protestveranstaltung „Köln zeigt Haltung“ am 16. September 2018 wollte OB Henriette Reker sich für eine „gleichberechtigte Teilhabe geflüchteter Menschen stark machen“. Für sie war eine „rechtsstaatliche und humanitäre Flüchtlingspolitik nicht verhandelbar“. Getreu nach unserem Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ In Köln regelt Näheres eine Satzung. (H.-D. Hey, J. Lünenschloss, H. D. v. Kirchbach)
Namen und Adresse wurden zum Schutz der Betroffenen anonymisier
Update 05.06.2019: Alles wird gut! Die Familie hat jetzt eine angemessene Wohnung und macht für eine gelungene Integration alles richtig. Dank an alle Helfer!
Update 20.12.18: Heute wurde der Stromausfall in der Küche behoben.
In Geiste deutscher Willkommenskultur flatterte einer völlig verängstigten Flüchtlingsfamilie in Köln - kurz vor Weihnachten - eine Rechnung für sogenannte „ Benutzungsgebühren“ ins Haus. Wobei „Haus" nicht wörtlich zu nehmen ist. Bei dem sogenannten „Übergangswohnheim“ , in das die Familie von der Stadt eingewiesen wurde, handelt es sich um baucontainerähnliche Behausungen von ca. 12 qm mit dem unvorstellbaren Luxus von Wasser- und Elektroanschluss.
Zwangseinweisung gegen Luxusmiete
Als „Benutzungsgebühren“ berechnet die Stadt pro Erwachsenen und Monat 3.403,34 Euro für ca. 36 qm – inclusive Wasser-und Stromverbrauch. Für zwei Erwachsene mithin 6.806,68 Euro. Auf Nachfrage, ob dieser horrende „Mietzins" für eine sechsköpfige Flüchtlingsfamilie ernst gemeint sei, antwortete die zuständige Sachbearbeiterin des Amtes für Wohnungswesen: „Natürlich ist das ernst gemeint.“
Mit Schreiben vom 3. Dezember 2018 erließ die Stadtkasse Köln für angeblich rückständige „Benutzungsgebühren“ eine „Mahnung“ in Höhe von 9.764,36 Euro. Der gesamten Familie steht nach offiziellem Bescheid des Jobcenters monatlich 1.916 Euro zum Lebensunterhalt für den Sechspersonenhaushalt zu. Das weit über Dreifache des gesamten monatlichen Familieneinkommens verlangt also die Stadt Köln regulär für die spartanische Unterbringung; Wlan und Fernsehen sind übrigens nicht erlaubt. Im Augenblick wird der Standard dieser „ Luxusbleibe“ seit Tagen durch anhaltenden Stromausfall in der Küche noch deutlich unterstrichen.
Privatisierung öffentlicher Aufgaben: Schuldenberg für Besitzlose
Nach unseren Informationen ist dies nicht der einzige einschlägige Fall, da die Stadt Köln in ihrer Satzung über die Errichtung von Übergangswohnheimen - wie andere Kommunen in NRW auch – die Kosten auf die Untergebrachten als Privatschuld abwälzt. In Hürth beispielsweise beträgt der vielleicht vertretbare Mietanteil 114,08 Euro je Person, den bei eigenem Verdienst die Mieter selbst oder das Jobcenter tragen.
„Unterbringung" als Symptom des Kölner Wohnungsdesasters
Die als „angemessen“ bezeichnete Unterbringung in Wohncontainern nach Art eines Hähnchenmaststalles verweist auf einen ganz anderen, eigentlichen Skandal: Die seit Jahren völlig verfehlte Wohnungspolitik. Hinzu kommen Hunderte leerstehender Wohnungen in Köln. Allein in der Friedrich-Engels-Straße in Sülz stehen seit gefühlten 20 Jahren über 100 Wohnungen leer. Eine Anfrage der Partei Die.Linke vom 24. September 2018 an die Stadtverwaltung, ob dieser Wohnraum für Wohnungslose oder Migranten hergerichtet werden könne, blieb bisher unbeantwortet.
Eine Satzung zum Erinnern
Nach der Satzung der Stadt Köln zum „Schutz und Erhalt von Wohnraum“ vom 17. Juni 2014 hätte die Verwaltung aber längst tätig werden müssen. Dort ist als Zweckentfremdung festgelegt, dass Zwangsmaßnahmen bereits nach drei Monaten Leerstand erfolgen können. Warum erinnert sich die Verwaltung nicht – bevor sie Mondrechnungen an Flüchtlinge schreibt – an diese Satzung?
Fragwürdige Milliardenprojekte statt menschengerechter Wohnungspolitik
Offensichtlich interessiert die Wohnungsnot auch die gewählte schwarz-grüne Stadtpolitik nicht sonderlich. Denn erst am 18. Dezember hatte die sich mit 47 zu 41 Stimmen für den neuen und völlig überteuerten U-Bahntunnel entschieden.
„Kölner Grundgesetz"
Wie geht es also weiter mit den Flüchtlingsfamilien, die in Köln offenbar alle Not haben? Anlässlich der Protestveranstaltung „Köln zeigt Haltung" am 16. September 2018 wollte OB Henriette Reker sich für eine „gleichberechtigte Teilhabe geflüchteter Menschen stark machen". Für sie war eine "rechtsstaatliche und humanitäre Flüchtlingspolitik nicht verhandelbar". Getreu nach unserem Grundgesetz: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ In Köln regelt Näheres eine Satzung. (H.-D. Hey, J. Lünenschloss, H. D. v. Kirchbach)
Namen und Adresse wurden zum Schutz der Betroffenen anonymisier
Update 20.12.18: Heute wurde der Stromausfall in der Küche behoben.