Fahrraddemo „Reclaim the streets“ 28.06.2013 in Köln

Eine Fahrradkolonne, die aus mindestens 16 Teilnehmern besteht, gilt verkehrsrechtlich (§ 27 StVO) als Einheit. Sie darf in Zweierformation auf der Straße fahren, auch wenn ein Radweg parallel verläuft. Und wenn der erste Fahrer der Gruppe an einer Ampel bei „grün“ durchkommt, dürfen die anderen mit rüber, auch wenn die Ampel zwischendurch umspringt.
Soweit, so gut – aber das wissen viele gar nicht. Die wenigsten Autofahrer, nicht einmal jede(r) Polizist(in).
Um das Fahrrad im öffentlichen Verkehr mehr ins Bewusstsein zu bringen und auch auf diese rechtlichen Besonderheiten hinzuweisen, treffen sich engagierte Fahrradfahrer an jedem letzten Freitag im Monat um 17.30 auf dem Rudolfplatz in der Kölner City zu einer Stadtrundfahrt. Dabei geht es mit gemächlicher 10-km-Schleichfahrt auch über Hauptverkehrsachsen.

error: Content is protected !!