Urteil gegen Beate Zschäpe: Nur das Ende vom Anfang der Aufklärung


Variablen setzten Beginn

„Das antifaschistische Bündnis NSU-Watch übt massive Kritik an den Entscheidungen des Senats im ersten NSU-Prozess. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der vom NSU Ermordeten und die Überlebenden des NSU-Terrors“, so Caro Keller von NSU-Watch. Mit dem geringen Strafmaß insbesondere für die Angeklagten André Eminger, Ralf Wohlleben und Holger Gerlach blieb der Vorsitzende Richter Götzl erheblich hinter dem von der Bundesanwaltschaft beantragten Strafen zurück. „Das Urteil und seine Begründung sind eine Einladung an die terroristische Neonaziszene: Sie können nahezu straffrei dort weitermachen, wo der NSU 2011 aufgehört hat“, so Keller weiter. An dem geringen Strafmaß für Ralf Wohlleben und André Eminger zeige sich, „dass die Unterstützungshandlungen zweier überzeugter Nationalsozialisten, die diese Überzeugung auch im Gericht offensiv zur Schau getragen haben, als quasi Freundschaftsdienste bagatellisiert und entpolitisiert werden“, betont Keller. Weiter unten mehr!

"Das antifaschistische Bündnis NSU-Watch übt massive Kritik an den Entscheidungen des Senats im ersten NSU-Prozess. Dieses Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der vom NSU Ermordeten und die Überlebenden des NSU-Terrors“, so Caro Keller von NSU-Watch. Mit dem geringen Strafmaß insbesondere für die Angeklagten André Eminger, Ralf Wohlleben und Holger Gerlach blieb der Vorsitzende Richter Götzl erheblich hinter dem von der Bundesanwaltschaft beantragten Strafen zurück. „Das Urteil und seine Begründung sind eine Einladung an die terroristische Neonaziszene: Sie können nahezu straffrei dort weitermachen, wo der NSU 2011 aufgehört hat“, so Keller weiter. An dem geringen Strafmaß für Ralf Wohlleben und André Eminger zeige sich, „dass die Unterstützungshandlungen zweier überzeugter Nationalsozialisten, die diese Überzeugung auch im Gericht offensiv zur Schau getragen haben, als quasi Freundschaftsdienste bagatellisiert und entpolitisiert werden“, betont Keller.

Am heutigen 11.07.2018 fällte der Senat des Oberlandesgerichts München sein Urteil im ersten NSU-Prozess. Dabei wurde Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt, eine besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Für die Beihilfe zum Mord in neun Fällen wurde Ralf Wohlleben lediglich zu 10 Jahren Haft verurteilt, Carsten S. ebenso für Beihilfe zu drei Jahren Haft nach Jugendstrafrecht. Holger Gerlach bekam für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nur drei Jahre Haft, André Eminger für Unterstützung einer terroristischen Vereinigung lediglich zwei Jahre und sechs Monate Haft. In dem anderen Anklagepunkt, Beihilfe zum versuchten Mord in der Probsteigasse, wurde Eminger freigesprochen.

Das hohe Strafmaß für Beate Zschäpe war erwartbar und ist zu begrüßen. In der Kombination mit den geringen Strafen für die Unterstützer negiert der Senat die Existenz eines größeren verantwortlichen Netzwerkes. Damit stützt das Gericht die durch die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung und die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse im Bundestag, Thüringen und Sachsen längst widerlegte Fiktion der Generalbundesanwaltschaft eines abgeschotteten Trios.„Das Gericht will um jeden Preis die Botschaft vermitteln, der NSU sei Geschichte, der rechte Terror sei aus der Welt geschafft. Dagegen stellen wir die Ergebnisse der Hauptverhandlung, der Untersuchungsausschüsse und unserer eigenen Recherchen: Der NSU war und ist ein Netzwerk und kein isoliertes Trio. Wir werden so lange keine Ruhe geben, bis die Angehörigen, die Öffentlichkeit und wir alle die Identität aller Helfer und Helferinnen des NSU kennen und diese zur Verantwortung gezogen wurden. Wir wollen Gerechtigkeit“, so die Initiative NSU-Watch.

Die Anwesenheit von gut einem Dutzend organisierter Neonazis auf der Zuschauer*innen-Tribüne des OLG ist auch als Signal der Neonaziszene zu werten, dass das Terrornetzwerk des NSU bis heute als Teil der militanten Neonazibewegung gesehen wird. Als die Neonazis im Zuschauer*innenraum bei der Verkündung des geringen Strafmaßes für André Eminger lautstark applaudierten, schritt der Vorsitzende Richter nicht ein. „Wenn Neonazis vor Gericht nahezu straflos mit der erwiesenen Unterstützung einer Terrorgruppe durchkommen, was hält dann die rassistischen Täter*innen davon ab, die nächste terroristische Vereinigung zu unterstützen? Wir befürchten, dass viele der Neonazis und organisierten Rassist*innen von heute dieses Urteil als eine Aufforderung begreifen, es Eminger, Wohlleben und den anderen gleich zu tun,“ sagt Keller von NSU-Watch.

In der aktuellen gesellschaftlichen Situation zeigt dieses Urteil auch: „Opfer rassistischen Terrors haben in diesem Land keine Gerechtigkeit zu erwarten,“ so Keller weiter. Schon in den vergangenen Tagen haben Angehörige und Überlebende des NSU-Terrors darauf hingewiesen, dass es ihnen um Aufklärung und nicht um Details des Strafmaßes geht. Keller dazu: „Wir haben wieder einmal gemeinsam erkennen müssen, wie leer Aufklärungsversprechen sein können und wie hoffnungsvolle Erwartungen an diesen Prozess enttäuscht werden. Wir müssen und werden die Aufklärung weiterhin selbst in die Hand nehmen. Vielleicht werden wir nie alles wissen, was den NSU-Komplex ausmacht. Aber wir können unser Möglichstes tun, um Lücken zu füllen. Das heißt für uns: Kein Schlussstrich.“ (Presseerklärung NSU-Watch, 11.07.2018)

Am heutigen 11.07.2018 fällte der Senat des Oberlandesgerichts München sein Urteil im ersten NSU-Prozess. Dabei wurde Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft verurteilt, eine besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Für die Beihilfe zum Mord in neun Fällen wurde Ralf Wohlleben lediglich zu 10 Jahren Haft verurteilt, Carsten S. ebenso für Beihilfe zu drei Jahren Haft nach Jugendstrafrecht. Holger Gerlach bekam für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung nur drei Jahre Haft, André Eminger für Unterstützung einer terroristischen Vereinigung lediglich zwei Jahre und sechs Monate Haft. In dem anderen Anklagepunkt, Beihilfe zum versuchten Mord in der Probsteigasse, wurde Eminger freigesprochen.

Das hohe Strafmaß für Beate Zschäpe war erwartbar und ist zu begrüßen. In der Kombination mit den geringen Strafen für die Unterstützer negiert der Senat die Existenz eines größeren verantwortlichen Netzwerkes. Damit stützt das Gericht die durch die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung und die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse im Bundestag, Thüringen und Sachsen längst widerlegte Fiktion der Generalbundesanwaltschaft eines abgeschotteten Trios.„Das Gericht will um jeden Preis die Botschaft vermitteln, der NSU sei Geschichte, der rechte Terror sei aus der Welt geschafft. Dagegen stellen wir die Ergebnisse der Hauptverhandlung, der Untersuchungsausschüsse und unserer eigenen Recherchen: Der NSU war und ist ein Netzwerk und kein isoliertes Trio. Wir werden so lange keine Ruhe geben, bis die Angehörigen, die Öffentlichkeit und wir alle die Identität aller Helfer und Helferinnen des NSU kennen und diese zur Verantwortung gezogen wurden. Wir wollen Gerechtigkeit“, so die Initiative NSU-Watch.

Die Anwesenheit von gut einem Dutzend organisierter Neonazis auf der Zuschauer*innen-Tribüne des OLG ist auch als Signal der Neonaziszene zu werten, dass das Terrornetzwerk des NSU bis heute als Teil der militanten Neonazibewegung gesehen wird. Als die Neonazis im Zuschauer*innenraum bei der Verkündung des geringen Strafmaßes für André Eminger lautstark applaudierten, schritt der Vorsitzende Richter nicht ein. „Wenn Neonazis vor Gericht nahezu straflos mit der erwiesenen Unterstützung einer Terrorgruppe durchkommen, was hält dann die rassistischen Täter*innen davon ab, die nächste terroristische Vereinigung zu unterstützen? Wir befürchten, dass viele der Neonazis und organisierten Rassist*innen von heute dieses Urteil als eine Aufforderung begreifen, es Eminger, Wohlleben und den anderen gleich zu tun,“ sagt Keller von NSU-Watch.

In der aktuellen gesellschaftlichen Situation zeigt dieses Urteil auch: „Opfer rassistischen Terrors haben in diesem Land keine Gerechtigkeit zu erwarten,“ so Keller weiter. Schon in den vergangenen Tagen haben Angehörige und Überlebende des NSU-Terrors darauf hingewiesen, dass es ihnen um Aufklärung und nicht um Details des Strafmaßes geht. Keller dazu: „Wir haben wieder einmal gemeinsam erkennen müssen, wie leer Aufklärungsversprechen sein können und wie hoffnungsvolle Erwartungen an diesen Prozess enttäuscht werden. Wir müssen und werden die Aufklärung weiterhin selbst in die Hand nehmen. Vielleicht werden wir nie alles wissen, was den NSU-Komplex ausmacht. Aber wir können unser Möglichstes tun, um Lücken zu füllen. Das heißt für uns: Kein Schlussstrich.“ (Presseerklärung NSU-Watch, 11.07.2018)

 

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