Variablen setzten Beginn
Freispruch
im Strafverfahren gegen Antifaschisten
wegen „Beleidigung“ eines Hamburger AfD Funktionärs
Der junge Antifaschist soll am 27. Mai 2017 an einem Wahl-Info-Stand der AfD am Erdkampsweg in Hamburg-Nord den Rechtsanwalt Thorsten Janzen, zu der Zeit Vorstand im Bezirksverband der AfD Hamburg Nord, als Nazi, Fascho, Wichser und Arschloch bezeichnet haben.
Das behauptet der AfD-Funktionär Janzen in seiner Strafanzeige, die von der Staatsanwaltschaft mit einer Geldstrafe gegen den Antifaschisten in Höhe von 450 Euro bedachte wurde – ersatzweise mit 30 Tagen Knast!
Der Antifaschist hat sich gewehrt und Rechtsmittel eingelegt. In seinem Strafverfahren am 2. Februar 2018 vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte wurde er vom Rechtsanwalt Gerrit Onken verteidigt, der dem Ermittlungsausschuss in Hamburg angehört.
Im Vordergrund der Verhandlung stand zunächst nicht die Frage, ob der Angeklagte diesen Nazi-Vertreter überhaupt beschimpft hat, sondern ob man einen Nazi überhaupt beleidigen kann, indem man ihn Nazi nennt.
AfD-Funktionär Janzen war in der Verhandlung Zeuge in eigener Sache – ein Unding, wenn man bedenkt, dass er selbst den Antifaschisten angezeigt hatte. Ein Unding war es deshalb auch, dass die Justiz das Verfahren überhaupt eröffnet hatte, ohne irgend eine Beweiskraft für Janzens Anschuldigungen vorliegen zu haben. Im Verlauf der Verhandlung stellte sich dann auch heraus, dass Staatsanwalt und Richter sich für diese politische Frage überhaupt nicht interessierten. So entstand der Eindruck, dass der angeklagte Antifaschist von der Justiz schon vor dem Verfahren links eingeordnet worden und zur Verurteilung vorgesehen war. Richter und Staatsanwalt ließen die gut recherchierten Ausführungen des Strafverteidigers an sich abprallen, in denen er die Verstrickung des AfD-Funktioonärs Janzen mit zahlreichen Hamburger und bundesweiten Nazi-Größen nachwies und darstellte, dass sie zu Janzens regelmäßigem persönlichem Umgang in und außerhalb der AfD gehören: Als AFD-Funktionär vertritt und deckt er Mitglieder mit unmenschlich rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut und Aktivitäten. Und er trifft sich mit Sympathisanten der AfD, die zum Teil der NDP, den Identitären und anderen rechtsradikalen Organisationen zuzuordnen sind.
Das eigentliche Motiv dieser Beleidigungsklage zeigt sich in einem AfD-Facebook Post, nämlich dass sie ‚immer die Leute anzeigen, die ihnen an den AfD-Ständen Probleme machen‘.
Damit entlarvte sich Janzens Anzeige als routinierte Repressionsmaßnahme der AfD zwecks Pflege ihrer angeblichen Opferrolle.
Als Zeuge in eigener Sache behauptete er wortreich, was er sich von dem Antifaschisten alles habe an den Kopf schmeißen lassen müssen bis er „die Faxen dicke gehabt“ habe. Offenbar trauter er aber der Glaubwürdigkeit seiner Anzeige selbst nicht, so dass er beantragte einen weiteren Zeugen zu vernehmen – einen bekannten Hamburger AfD-Rassisten – der zwar den Vorfall selbst nicht mitbekommen habe aber über andere angebliche schwere Verfehlungen des Angeklagten aussagen könne. Dieser Antrag war dann doch zu durchsichtig, so dass er selbst vom Gericht nicht zugelassen wurde.
Das Gericht lehnte es schließlich ausdrücklich ab, den Umgang des AfD-Funktionärs mit Nazis so zu bewerten, dass die angebliche Beleidigung „Nazi Arschloch“ keine Beleidigung gewesen sein kann, sondern als Tatsachenbehauptung verstanden werden muss. Dennoch blieb Staatsanwalt und Richter nichts anderes übrig, als den angeklagten Antifaschisten zähneknirschend freiszuprechen, weil seine Identität mit dem angeblichen Täter nicht nachgewiesen werden konnte.
Hier zeigt sich wieder, Antifaschisten wehrt Euch, überlasst Euch nicht der Willkür der Rassisten und der Nazis oder der Justiz. Auch in diesem Verfahren hat sich gezeigt: Rassisten sind keine Opfer sondern Täter, die überall und bei jeder Gelegenheit bekämpft werden müssen.
Andrea Hackbarth
Hamburg 02.02.2018
Freispruch
im Strafverfahren gegen Antifaschisten
wegen „Beleidigung“ eines Hamburger AfD Funktionärs
Der junge Antifaschist soll am 27. Mai 2017 an einem Wahl-Info-Stand der AfD am Erdkampsweg in Hamburg-Nord den Rechtsanwalt Thorsten Janzen, zu der Zeit Vorstand im Bezirksverband der AfD Hamburg Nord, als Nazi, Fascho, Wichser und Arschloch bezeichnet haben.
Das behauptet der AfD-Funktionär Janzen in seiner Strafanzeige, die von der Staatsanwaltschaft mit einer Geldstrafe gegen den Antifaschisten in Höhe von 450 Euro bedachte wurde - ersatzweise mit 30 Tagen Knast!
Der Antifaschist hat sich gewehrt und Rechtsmittel eingelegt. In seinem Strafverfahren am 2. Februar 2018 vor dem Amtsgericht Hamburg-Mitte wurde er vom Rechtsanwalt Gerrit Onken verteidigt, der dem Ermittlungsausschuss in Hamburg angehört.
Im Vordergrund der Verhandlung stand zunächst nicht die Frage, ob der Angeklagte diesen Nazi-Vertreter überhaupt beschimpft hat, sondern ob man einen Nazi überhaupt beleidigen kann, indem man ihn Nazi nennt.
AfD-Funktionär Janzen war in der Verhandlung Zeuge in eigener Sache - ein Unding, wenn man bedenkt, dass er selbst den Antifaschisten angezeigt hatte. Ein Unding war es deshalb auch, dass die Justiz das Verfahren überhaupt eröffnet hatte, ohne irgend eine Beweiskraft für Janzens Anschuldigungen vorliegen zu haben. Im Verlauf der Verhandlung stellte sich dann auch heraus, dass Staatsanwalt und Richter sich für diese politische Frage überhaupt nicht interessierten. So entstand der Eindruck, dass der angeklagte Antifaschist von der Justiz schon vor dem Verfahren links eingeordnet worden und zur Verurteilung vorgesehen war. Richter und Staatsanwalt ließen die gut recherchierten Ausführungen des Strafverteidigers an sich abprallen, in denen er die Verstrickung des AfD-Funktioonärs Janzen mit zahlreichen Hamburger und bundesweiten Nazi-Größen nachwies und darstellte, dass sie zu Janzens regelmäßigem persönlichem Umgang in und außerhalb der AfD gehören: Als AFD-Funktionär vertritt und deckt er Mitglieder mit unmenschlich rassistischem und nationalsozialistischem Gedankengut und Aktivitäten. Und er trifft sich mit Sympathisanten der AfD, die zum Teil der NDP, den Identitären und anderen rechtsradikalen Organisationen zuzuordnen sind.
Das eigentliche Motiv dieser Beleidigungsklage zeigt sich in einem AfD-Facebook Post, nämlich dass sie ‚immer die Leute anzeigen, die ihnen an den AfD-Ständen Probleme machen‘.
Damit entlarvte sich Janzens Anzeige als routinierte Repressionsmaßnahme der AfD zwecks Pflege ihrer angeblichen Opferrolle.
Als Zeuge in eigener Sache behauptete er wortreich, was er sich von dem Antifaschisten alles habe an den Kopf schmeißen lassen müssen bis er „die Faxen dicke gehabt“ habe. Offenbar trauter er aber der Glaubwürdigkeit seiner Anzeige selbst nicht, so dass er beantragte einen weiteren Zeugen zu vernehmen - einen bekannten Hamburger AfD-Rassisten - der zwar den Vorfall selbst nicht mitbekommen habe aber über andere angebliche schwere Verfehlungen des Angeklagten aussagen könne. Dieser Antrag war dann doch zu durchsichtig, so dass er selbst vom Gericht nicht zugelassen wurde.
Das Gericht lehnte es schließlich ausdrücklich ab, den Umgang des AfD-Funktionärs mit Nazis so zu bewerten, dass die angebliche Beleidigung „Nazi Arschloch“ keine Beleidigung gewesen sein kann, sondern als Tatsachenbehauptung verstanden werden muss. Dennoch blieb Staatsanwalt und Richter nichts anderes übrig, als den angeklagten Antifaschisten zähneknirschend freiszuprechen, weil seine Identität mit dem angeblichen Täter nicht nachgewiesen werden konnte.
Hier zeigt sich wieder, Antifaschisten wehrt Euch, überlasst Euch nicht der Willkür der Rassisten und der Nazis oder der Justiz. Auch in diesem Verfahren hat sich gezeigt: Rassisten sind keine Opfer sondern Täter, die überall und bei jeder Gelegenheit bekämpft werden müssen.
Andrea Hackbarth
Hamburg 02.02.2018