Variablen setzten Beginn
Die Landesregierung NRW stellte am 23.03.2021 ihre Leitentscheidung vor und stellte sich damit ein Armutszeugnis aus. Bis 2038 hält sie an der Verbrennung der klimaschädlichen Braunkohle fest und gefährdet damit die Zukunft nachfolgender Generationen. Das Pariser Klimaziel wird so nicht eingelöst. Die Kapitalinteressen von RWE haben für die Landesregierung einen höheren Stellenwert als das Wohl der Allgemeinheit. Die Entscheidung, was mit den Dörfern im Tagebaubereich Garzweiler II geschieht, ist weiterhin offen. Damit entscheidet nicht die bestehende Landesregierung über die Zukunft dieser Region, sondern es entscheiden die Gerichte bzw. eine zukünftige Landesregierung. Die evangelische Kirche dieses Kirchenkreises hat sich bereits in der Vergangenheit eindeutig gegen die Braunkohleverstromung positioniert. Das Bistum Aachen, in dessen Gebiet die Dörfer liegen hat nachgezogen und fordert die Landesregierung auf, die Empfehlungen der Kohlekommission und das unter Verschluss gehaltene Gutachten zu beachten. Aber bisher werden alle Appelle nicht gehört und RWE wird die Menschen in den verbliebenen Dörfern weiterhin bedrängen, ihre Heimat und ihre Häuser zu verlassen. Aber sie haben sich zusammengeschlossen und kämpfen gemeinsam für den Erhalt ihrer Heimat, ihrer Dörfer, ihrer Kulturgüter und ihrer Ländereien. Die Initiativen „Alle Dörfer bleiben“ und „Menschenrecht vor Bergrecht“ platzierten sich mit einem nicht übersehbaren gelben X vor dem Landtag in Düsseldorf.
9 Gedanken zu „Leitentscheidung NRW für den rheinischen Braunkohleabbau“
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