Bei Hartz-IV-Sanktionen bis zu 60 Prozent vom Lebensunterhalt müsste man Lebenskünstler sein, meint Jens Petermann, ehemaliger Richter beim Sozialgericht Gotha. Er ist überzeugt, daß die Sanktionen bei „Hartz IV“ verfassungswidrig sind. Deshalb muss sich nun mit dieser längst überfälligen Frage das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Zugrunde liegt der Fall eines „Kunden“, der nach mehrfachen Vermittlungs- und Eingliederungsverweigerungen von der Arbeitsverwaltung eine 60prozentige Kürzung erhielt. Dabei hatte er sein Fehlverhalten und seine Pflichtverletzungen eingeräumt. Im Verfahren meinte der Kläger aber, keine Gründe für sein Verhalten angeben zu müssen. Die spannende Frage ist nun entstanden, ob ein unabdingbares Grundrecht auf Überleben nach dem Grundgesetz von einem durch die Staatsmacht gewollten Wohlverhalten abhänigig ist und durch das brutale Hartz-IV-Sanktionsregime eingefordert werden kann. Dahinter steht auch die Frage der Zumutbarkeit von fragwürdigen Arbeitsbedingungen und die freie Berufswahl. Der ehemalige Richter im Bundesgerichtshof und bis 2012 Mitglied der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neškovic, meint, es könne kein „Minimum vom Minimum“ geben. Dr. Helga Spindler, em. Professorin für Sozialrecht ist der Überzeugung, dass die Sache nach hinten losgeht, weil keine Gesellschaft ein mitwirkungsfreies Leistungsgrundrecht kennt. Viele Sanktionierte hoffen nun auf eine für sie günstige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und auf ein Ende der menschenunwürdigen Sanktionspraxis. Die Veranstaltung war von der Linken Erwerbslosen Organisation Köln, L.E.O und Euromärsche gegen Arbeitslosigkeit am 18. März im DGB-Haus Köln initiert worden. (Hans-Dieter Hey)
Der kritische Beitrag von Helga Spindler in „Info also“, Heft 5/2015 hier!
5 Gedanken zu „Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig?“
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