9 Monate ohne Bewährung für UPIII aus dem Hambacher Forst


Variablen setzten Beginn

Nach Anhörung eines Polizeizeugen (auf die Anhörung zweier weiterer BeamtInnen, die heute verhindert waren, wurde verzichtet) folgten heute, am zweiten Prozesstag, die Plädoyers von Staatsanwalt Dr. Jost Schützeberg sowie Verteidiger Frank Hatlé. Ein Bericht vom ersten Prozesstag findet sich hier: Kerpen: erster Prozesstag

Das Gericht folgte in seinem Urteil (9 Monate Haft ohne Bewährung) den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Bei der Schilderung des Tatherganges bezog sich Richter Königsfeld vor allem auf de erste Polizeizeugin, die sich sehr detailliert über den Vorfall geäußert hatte.Zwar war es nur in Teilen möglich, ihre Aussagen durch die Beweisvideos zu unterstützen, allerdings habe die Zeugin mit der Genauigkeit der Aussagen in Bezug auf per Video belegbare Dinge ihre grundsätzliche Glaubwürdigkeit klargestellt. Von daher wurden nahezu alle ihre Aussagen als Tatsachen angenommen.

Der umstrittene Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs wurde so als durch Videos (gezählt wurden 8-14 Personen) als bewiesen dargestellt. In der Urteilsbegründung war von Böllerwürfen durch einen unbekannten Aktivisten die Rede, die auch teilweise getroffen hätten. Die Zeugin hatte allerdings nur von einem Astwurf geredet. Böller hätten das Ziel stets verfehlt.

Zum Zeitpunkt der 4 Böllerwürfe, die UPIII ausgeführt haben soll, hatten die BeamtInnen bereits ihre Helme auf. Spätestens nach dem zweiten Wurf hätte die Angeklagte einsehen müssen, dass sie nicht treffen würde. Trotzdem habe sie weiter geworfen und so Material „verschwendet“. Dies ließe darauf schließen, dass eventuell doch keine Verletzungsabsicht vorgelegen habe. In sofern ein Freispruch in Bezug auf „versuchte schwere Körperverletzung.“ Allerdings habe sie durch ihre Anwesenheit den ersten werfenden Aktivisten physisch und psychisch unterstützt. Deshalb: Beihilfe.

Im Pladoyer ließ sich Verteidiger Hatlé ausführlich über die (letzte Woche außer Acht gelassene) tatsächliche Gefährlichkeit der Böllerwürfe aus. Zertifizierte Böller seien (da könne er einen Gutachter bestellen) nicht in der Lage, Verletzungen oder Knalltraumata herbeizuführen. Die Stimmung der BeamtInnen während des Einsatzes (Gelächter) ließ auch nicht auf eine Gefährdungslage schließen.

Warum keine Bewährungsstrafe?

Die Angeklagte habe durch ihren Verstoß gegen §111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (Nichtangabe der Personalien) gezeigt, dass sie die deutsche Strafprozessordnung nicht respektiere (Anwalt Hatlé dazu im Vorfeld: „Niemand muss zu seiner eigenen Verurteilung beitragen.“). Daher sei auch für die Zukunft mit einer erneuten Straffälligkeit der Person zu rechnen, weswegen die Person nicht auf Bewährung entlassen werden könne. Mögliche günstige Fakten (abgeschlossene Berufsausbildung, jahrelanges soziales Engagement, keine Vorstrafen) wurden nicht gewertet.  Strafverschärfend wurde noch geäußert, dass es der Angeklagten aufgrund häufiger Besuche und zahlreicher Briefe und weiterer Unterstützung im Gefängnis ja gut ginge, weswegen von einer wirklichen erlittenen Strafe nebst Reue bislang nicht die Rede sein könne. Vor Beginn war sie noch über ihre Haftbedingungen befragt worden. Die großen Probleme (mangelhafte Ernährung für sie als Veganerin, Schikanen durch eine Schließerin) hatte sie nicht erwähnt.

Interessant ist noch der Teil, der wichtiger als der eigentliche Strafvorwurf zu sein schien: Die Nichtangabe der Personalien. Bereits Sonntag Abend hatte Staatsanwalt Schützeberg eine Mail an  Richter Königsfeld geschrieben, dass die genauen Personalien der Angeklagten bekannt seien. Verteidiger Hatlé war nicht informiert worden, was nach Strafprozessordnung (bei Vorliegen neuer prozessrelevanter Fakten) eigentlich hätte passieren müssen. Dies wurde vom Verteidiger scharf gerügt. Die Angeklagte bestätigte nun ihre bereits bekannten Personalien und ließ sich ausführlicher zu ihrer Person ein. Der Verteidiger bestritt allerdings , dass die bisherige Nichtangabe strafverschärfend gewertet werden dürfe. Weiterhin interessant ist die Möglichkeit, dass die Personalien den Ermittlungsbehörden bereits seit dem 24.3. bekannt sein könnten. Damals habe es eine Suchanfrage an das Konsulat des Landes, aus dem UPIII stammt, gegeben. Darin wurde angegeben, die vermisste Person halte sich auf in einem „Wald in der Nähe von Aachen, in einer Gruppe, die dem linksextremen Spektrum zugehörig sei“, mit genauen Angaben zur Person. Wenn diese Angaben nicht bereits damals zu einer Identifizierung führten, dürften die Behörden schlampiger gearbeitet haben als damals beim NSU.

Der Staatsanwalt machte Andeutungen, eine „Untersützung der Hambacher Forst Besetzung“ könne bereits als Straftatbestand gewertet werden. Immerhin würden damit auch die dort zahlreich begangenen Straftaten gedeckt. Der Verteidiger schätzte die Schwere der Straftaten allerdings eher im unteren Bereich ein, von einer Schwere im mittleren bis schweren Bereich könne nicht die Rede sein. Verglichen mit zu Sylvester alltäglichen Böllerwürfen sowie den Vorfällen, die sich Wochenende für Wochenende in und um Bundesligastadien ereigneten, sei die lange Untersuchungshaft bereits jetzt absolut unangemessen. Die Vorwürfe seien total überzogen und nicht belegt, die Angeklagte sei freizusprechen.

Schlußendlich wertete der Richter sein Urteil als abschreckendes Beispiel. Er wünsche sich eine präventive Wirkung, gerade in Bezug auf die kommende Rodungssaison. Die Verteidigung hat eine Woche Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die Angeklagte verbleibt bis zur Rechtswirksamkeit des Urteils in U-Haft. (GF)

Nach Anhörung eines Polizeizeugen (auf die Anhörung zweier weiterer BeamtInnen, die heute verhindert waren, wurde verzichtet) folgten heute, am zweiten Prozesstag, die Plädoyers von Staatsanwalt Dr. Jost Schützeberg sowie Verteidiger Frank Hatlé. Ein Bericht vom ersten Prozesstag findet sich hier:

ID); foreach($images as $image) { $listofimageids = $listofimageids . "," . $image->ID; } $listofimageids = ''; $preset = ''; #if (is_user_loggd_in) {$preset = c1;} $var = '[justified_image_grid ids=' . $listofimageids . ' preset=c1]'; #$var = '[justified_image_grid preset = c1]'; echo do_shortcode( $var ); ?>
error: Content is protected !!